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 | Mord an Staatsanwalt |  |
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 | Todesschütze von Dachau muss lebenslang in Haft |  |
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 | Das Landgericht München hat den Todesschützen aus dem Dachauer Amtsgericht wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem erkannte das Gericht auf eine besondere Schwere der Schuld. |  |
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 | Das Landgericht München II sprach sein Urteil am Donnerstag. Wegen der besonderen Schwere der Schuld ist eine Haftentlassung nach fünfzehn Jahren ausgeschlossen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Rudolf U. im Januar aus Rache an der Justiz einen Staatsanwalt erschossen hatte. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten für den 55-jährigen Rudolf U. eine lebenslängliche Haftstrafe gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte bei ihm zudem eine besondere Schwere der Schuld gesehen. U. hat gestanden, im Januar am Ende eines Prozesses gegen sich aus Hass auf die Justiz den Staatsanwalt erschossen und außerdem versucht zu haben, auch den Richter zu töten. Er bestreitet nur den Vorwurf der Anklage, dass er mit seinen Schüssen auch seine Verteidigerin und einen Protokollführer töten wollte.
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 | nb/AFP |  |
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