![]() ![]() |

16.05.2012, 10:27 Keine Fehler in Prospekt zu drittem Börsengang Kleinaktionäre gehen im Telekom-Prozess leer aus Schlappe für die Kleinaktionäre der Deutschen Telekom: Die rund 17 000 Kläger gehen im Frankfurter Anlegerschutzprozess um den dritten Börsengang leer aus. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Mittwoch in einem Musterprozess entschieden, dass der Börsenverkaufsprospekt aus dem Jahr 2000 keine gravierenden Fehler enthielt. Die Anleger könnten daher keinen Schadensersatz geltend machen. Der größte Anlegerprozess hatte vor vier Jahren beim Oberlandesgericht begonnen. Die ersten Klagen stammen aus dem Jahr 2001. Es gilt als sicher, dass das Verfahren vor den Bundesgerichtshof gebracht wird. Mehr dazu in Kürze auf FOCUS Online. jba/dpa/AFP Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Sie möchten diesen kostenlosen Newsletter abbestellen? Verantwortlich für diesen Newsletter: TOMORROW FOCUS Media GmbHFOCUS Online Neumarkter Str. 61 D-81673 München Tel. 089/92 50 - 3895 Fax 089/92 50 - 1389 E-Mail: redaktion@focus.de Geschäftsführer: Oliver Eckert, Martin Lütgenau Amtsgericht München HRB 131 471 Ust.Nr.: DE 812 997 743 Verantwortlich i. S. v. § 55 Abs. 2 RStV: Oliver Eckert, Martin Lütgenau Neumarkter Str. 61 D-81673 München |

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen