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17.08.2012, 09:20 Urteil Karlsruhe erlaubt Einsatz militärischer Mittel im Inland Die Bundeswehr darf auch bei Einsätzen im Inland in Ausnahmefällen militärische Mittel einsetzen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Bundeswehr den Einsatz von „militärischen Kampfmitteln" im Inland bei Terrorangriffen erlaubt. Dies entschied das gemeinsame Plenum aller Verfassungshüter in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Allerdings gibt es Einschränkungen: Bei einem Einsatz seien strikte Voraussetzungen zu beachten. Mehr in Kürze auf FOCUS Online. it/dpa/AFP Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Sie möchten diesen kostenlosen Newsletter abbestellen? Verantwortlich für diesen Newsletter: TOMORROW FOCUS Media GmbHFOCUS Online Neumarkter Str. 61 D-81673 München Tel. 089/92 50 - 3895 Fax 089/92 50 - 1389 E-Mail: redaktion@focus.de Geschäftsführer: Oliver Eckert, Martin Lütgenau Amtsgericht München HRB 131 471 Ust.Nr.: DE 812 997 743 Verantwortlich i. S. v. § 55 Abs. 2 RStV: Oliver Eckert, Martin Lütgenau Neumarkter Str. 61 D-81673 München |

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