Freitag, 17. August 2012

Karlsruhe erlaubt Einsatz militärischer Mittel im Inland

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17.08.2012, 09:20
Urteil
Karlsruhe erlaubt Einsatz militärischer Mittel im Inland
Die Bundeswehr darf auch bei Einsätzen im Inland in Ausnahmefällen militärische Mittel einsetzen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Bundeswehr den Einsatz von „militärischen Kampfmitteln" im Inland bei Terrorangriffen erlaubt. Dies entschied das gemeinsame Plenum aller Verfassungshüter in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

Allerdings gibt es Einschränkungen: Bei einem Einsatz seien strikte Voraussetzungen zu beachten.

Mehr in Kürze auf FOCUS Online.
it/dpa/AFP
 
 
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