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27.09.2012, 15:16 Klage von Verlagen „Tagesschau“ darf App nicht weiter verbreiten Im Rechtsstreit um die „Tagesschau"-App hat das Landgericht Köln den klagenden Zeitungsverlagen Recht gegeben – in sehr begrenztem Umfang. Die Zeitungsverleger betrachten diese Anwendung als unfaire Konkurrenz. Das Gericht verbot der ARD, die „Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 weiter zu verbreiten. Das Urteil bezieht sich jedoch nur auf die App dieses einen Tages, wie das Gericht am Donnerstag in seinem Urteil klarstellte. Das Gericht folgte bei seiner Entscheidung der Argumentation der Verlage, wonach die „Tagesschau"-App presseähnlich ist. Dies sei nach dem Rundfunkstaatsvertrag unzulässig. Die App sei „als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften geeignet (...) – mit einer Informationsdichte, die an diejenige herkömmlicher Presseerzeugnisse heranreicht". Daran änderten auch die Verknüpfungen mit Hörfunk- oder Fernsehbeiträgen nichts. Zugleich seien die Angebot der App „nicht hinreichend sendungsbezogen". Ein generelles Verbot der App lehnte das Gericht jedoch ab. Übrigens: Die FOCUS-Online-App für iPhone und iPad mit den schnellsten Nachrichten, mit Livetickern und Hintergründen gibt es hier zum Download. ps/dpa Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Sie möchten diesen kostenlosen Newsletter abbestellen? Verantwortlich für diesen Newsletter: TOMORROW FOCUS Media GmbHFOCUS Online Neumarkter Str. 61 D-81673 München Tel. 089/92 50 - 3895 Fax 089/92 50 - 1389 E-Mail: redaktion@focus.de Geschäftsführer: Oliver Eckert, Martin Lütgenau Amtsgericht München HRB 131 471 Ust.Nr.: DE 812 997 743 Verantwortlich i. S. v. § 55 Abs. 2 RStV: Oliver Eckert, Martin Lütgenau Neumarkter Str. 61 D-81673 München |

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