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12.09.2012, 10:16 ESM-Urteil Verfassungsgericht erlaubt Euro-Rettung unter Auflagen Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg zum Start des Euro-Rettungsschirms ESM freigemacht – allerdings nur unter Vorbehalt. Die Richter wiesen am Mittwoch in Karlsruhe Anträge der Kläger überwiegend zurück, dem Bundespräsidenten die Unterzeichnung des Gesetzes zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bis zum endgültigen Urteil des Gerichts über die Verfassungsbeschwerden zu untersagen. Die Ratifizierung könne aber erst abgeschlossen werden, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass die Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung des Bundestages geändert werden könne, erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Die Kläger, unter ihnen der CSU-Politiker Peter Gauweiler, aber auch 37 000 vom Verein „Mehr Demokratie" hatten verhindern wollen, dass Bundespräsident Joachim Gauck den Vertrag über den „Europäischen Stabilitätsmechanismus" (ESM) unterzeichnet und der permanente Rettungsschirm damit aktiv werden kann. Sie sind der Ansicht, dass die Euro-Rettung nicht ausreichend demokratisch legitimiert ist. Deutschland hat als einziges Euro-Land den ESM-Vertrag noch nicht ratifiziert; ohne die Beteiligung des größten Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm nicht in Kraft treten. Kurz nach der Urteilsverkündung kommt es (11.45 Uhr) im Bundestag zur sogenannten Generaldebatte über den Kurs von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Um eine zeitliche Kollision mit der Karlsruher Urteilsverkündung zu verhindern, wurde die Rede von Kanzlerin Merkel nach hinten geschoben – so kann sie direkt auf die Entscheidung reagieren. Mehr in Kürze auf FOCUS Online nb/Reuters/dpa Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Sie möchten diesen kostenlosen Newsletter abbestellen? Verantwortlich für diesen Newsletter: TOMORROW FOCUS Media GmbHFOCUS Online Neumarkter Str. 61 D-81673 München Tel. 089/92 50 - 3895 Fax 089/92 50 - 1389 E-Mail: redaktion@focus.de Geschäftsführer: Oliver Eckert, Martin Lütgenau Amtsgericht München HRB 131 471 Ust.Nr.: DE 812 997 743 Verantwortlich i. S. v. § 55 Abs. 2 RStV: Oliver Eckert, Martin Lütgenau Neumarkter Str. 61 D-81673 München |

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