Donnerstag, 15. November 2012

+++ Eltern haften nicht für illegalen Musiktausch ihres Kindes +++

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  EILMELDUNG   15.11.2012, 17:03
Filesharing-Urteil
Eltern haften nicht für illegalen Musiktausch ihres Kindes
Eltern müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben.
Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Im vorliegenden Fall hatte ein 13-Jähriger illegal Musik heruntergeladen und im Netz verbreitet. Seine Eltern waren vom Oberlandesgericht Köln deshalb zu 3000 Euro Schadenersatz verurteilt worden – wegen Verletzung von Urheberrechten. Der BGH hob das Urteil auf, die Klage der Musikfirmen wurde abgewiesen.

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chw/dpa
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