|                                 |                                                                                       |                                                         |                                                         Gut abgesichert in den Urlaub                                        |                                                                                                            |                                      |                                                         |                                                                           Von news.de-Redakteurin Mandy Hannemann                 
                   Lesen Sie den Artikel auch auf News.de:                  "Gut abgesichert in den Urlaub"                 
                   Risikofreudig sind die Deutschen bei ihren Reisen selten. Sie sichern                  sich gegen alle Eventualitäten ab. Dabei sind einige Versicherungen unnötig.                  News.de weiß, welche Sie wirklich brauchen.                 
                   Zahlreiche Urlaubsanbieter haben für Reisende Rundum-Sorglospakete im Angebot                 - mit Gepäckversicherung, Reiserücktritt und manchmal sogar der                  Urlaubshaftpflichtversicherung. Andere finanzielle Schutzmaßnahmen sind etwa                  bei der eigenen Krankenkasse zu haben. Wer all das bucht, muss                  neben dem Reisepreis mit Zusatzkosten von bis zu 200 Euro rechnen.                 
                   Einen Teil dieses Geldes können Urlauber jedoch getrost in Souvenirs                  oder ein leckeres Abendessen investieren. Alles Wichtige zur                  Gepäckversicherung, zur Auslandreisekrankenversicherung, zu                  Reiserücktritt- und Reiseabbruch sowie Haftpflicht und Co. lesen                  Sie auf den nächsten Seiten.                 
                                                                                                                                                                                    Anzeige                                                                                                               Herr Tonn, Urlaub zum Nulltarif komplett absichern: Jahresreiseschutz für 19  + Reisegutschein 19  gratis!                                                                                                           
                                                                                                                                              Gepäckversicherung                                  
                   Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentralen                  sind sich einig: Diese Versicherung bietet für viel Geld wenig                  Schutz. Werden Koffer geklaut, argumentieren die Versicherer oft,                  der Urlauber habe grob fahrlässig gehandelt. Denn seine Pflicht                  ist es, das Gepäck gut im Auge zu behalten. Laut BdV bedeutet das,                  Koffer nicht neben sich, sondern zwischen die Beine zu stellen,                  in südlichen Ländern keinen Schmuck zu tragen oder Kameras über                  die Schulter zu hängen.                 
                   Jeder Schaden im Ausland muss sofort der Polizei gemeldet werden.                  Sonst plädieren die Versicherungen bei Diebstahl auf Mitschuld.                  Die Folge laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Es gibt                  weniger oder gar kein Geld.                 
                                                                                                                                                                                                                                                                             |                                                                   |                          Anzeige                        |                                                                                                                                                                                       «Diese kaum wichtige Versicherung ist deutlich teurer als                  zum Beispiel die ganz wichtige Auslandsreisekrankenversicherung.                  Für die 14-tägige Reise können pro Person bei einer                  Versicherungssumme von 2000 Euro etwa 40 Euro Kosten entstehen,                  aber es geht auch teurer», sagt Andrea Heyer, Referatsleiterin                  Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Sachsen                 
                   In der Regel werden Einbrüche und Diebstähle an Urlaubsorten                  innerhalb Europas von der Hausratversicherung übernommen.                  Allerdings nur, wenn des Hotelzimmer aufgebrochen wurde. Die                  Hausratversicherung übernimmt Schäden von bis zu zehn Prozent                  des versicherten Hausrates, maximal aber 10.000 Euro.                 
                   «Gute Versicherungsgesellschaften übernehmen den Schaden auch                  bei Schiffsreisen, wenn die Kabinentür aufgebrochen wurde.                  Das gilt jedoch nicht für alle. Der Urlauber muss sich deshalb                  genau seine Hausratversicherung anschauen», warnt Hajo Köster,                  Justiziar des BdV.                 
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 |                                      |                                                         |                                                                                                                                      |                                                                       |                                        IHRE RECHTE ALS FLUGGAST                          
                              Im Koffer sind alle wichtigen Dinge. Dumm nur, wenn das Gepäckstück                Schaden nimmt oder gar nicht erst ankommt. Abhängig vom Schaden können                bis zu 1000 Euro Entschädigung pro Passagier verlangt werden. Taucht                der Koffer überhaupt nicht auf, sind ebenfalls bis zu 1000 Euro fällig.                Vorausgesetzt das Transportunternehmen hat den Verlust anerkannt                oder das Gepäckt ist 21 Tage, nachdem es hätte eintreffen müssen,                noch immer nicht am Ziel.                         |                                                                  |                                      |                                                          |                                                                                                                                      |                                                                       |                                                                                                                                                                                            Reiserücktrittsversicherung                                                     
                   Deren Schutz greift, wenn eine Reise nicht angetreten werden                  kann und storniert wird. Zu den anerkannten Rücktrittsgründen                 zählt laut BdV, wenn Versicherte oder Angehörige einen schweren                  Unfall haben oder unerwartet krank werden, wenn Schwangerschaften                  die Reise verhindern sowie ein Angehöriger oder Mitreisender stirbt.                 
                   Treten Krankheiten auf, die vorhersehbar sind, zahlt der                  Versicherer nicht. Dazu gehört auch ein bekannter Bandscheibenvorfall,                  hat das Amtsgericht München (Az. 242 C 29669/09) entschieden.                 Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer dem Reisenden plötzlich eine                  Urlaubssperre erteilt. Einige Versicherer sind kulant, wenn der                  Versicherte vor der Reise seinen Job verliert oder nach einer                  Arbeitslosigkeit wieder einen gefunden hat und deshalb keinen                  Urlaub beanspruchen kann.                 
                   Andrea Heyer macht zudem deutlich: «Wer mit dem Auto in die                  eigene Ferienwohnung reisen will, bleibt ohne Versicherungsschutz,                 da eigene Leistungen natürlich nicht versicherbar sind.                  Ansonsten gilt der Versicherungsschutz auch bei Individualreisen.»                 
                   «Grundsätzlich kann diese Versicherung sowohl im Inland als auch                  im Ausland lohnen», sagt Elke Weidenbach, Referentin für                  Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.                 «Doch die Versicherung greift nur, wenn die Reise vor Antritt                  stoniert wird.» Sobald das Gepäck am Flughafen aufgegeben                  ist, gilt die Rücktrittsversicherung nicht mehr. Die                  Verbraucherschützerin rät deshalb, die Reiserücktrittsversicherung                  in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung zu buchen.                 
                   Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung sind abhängig vom                  Reisepreis. Zwei Beispiele des BdV: Bei einem Reisepreis von 1500                  Euro betragen die Versicherungskosten zwischen 30 und 60 Euro.                  Bei 3000 Euro muss der Urlauber mit 50 bis 120 Euro rechnen.                 
                                                                                                                                                                                                                |                                      |                                                                     |                                                                                                                                                                                        |                                                                   |                                        IHRE RECHTE ALS FLUGGAST                          
                              Das Schlimmste am Fliegen ist die Warterei. Vor allem wenn der                Urlaubsflieger nicht zum geplanten Zeitpunkt abhebt. In solchen                Fällen sind die Airlines verpflichtet, die Passagiere zu verpflegen,                ihnen zwei Telefongespräche zu ermöglichen und notfalls auch                eine Unterkunft bereitzustellen. Dies gilt für Flüge bis zu 1500                Kilometer ab zwei Stunden Verspätung, bei Flügen zwischen 1500                und 3000 Kilometer ab drei Stunden Verspätung und für Flüge von                mehr als 3500 Kilometer aber vier Stunden Wartezeit.                         |                                                                  |                                      |                                                          |                                                                                                                                                                                                          |                                                                   |                                                                                                                                                                                                        Reiseabbruchversicherung                              
                 Wer seine Reise abbrechen muss, weil Angehörige einen schweren                Unfall hatten oder verstorben sind, kann mit dieser                Versicherung einen Teil seines Geldes zurückbekommen. Das                gelte sogar, wenn Reisende Schäden an einer eigenen Prothese                feststellen, macht Hajo Köster deutlich. Die Erstattung gilt                für alle noch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.               
                 «Die Kosten für die Reiseabbruchversicherung betragen bei                einer Reise im Wert von 1000 Euro rund 30 Euro», sagt Köster.               
                 Erstattet werden die Kosten für einen zusätzlichen Rückflug,                da der eigentlich gebuchte bei Reiseabbruch nicht in Anspruch                genommen wird. Zurück erhält der Urlauber zudem anteilig die                Kosten für den Teil der Reise, der nicht genutzt wurde. «Wer                14 Tage Urlaub gebucht hat, aber nur sechs davon erlebt, dem                werden die Kosten der übrigen Tage abzüglich An- und Abreisetag                erstattet», erläutert der BdV-Experte. In der Regel sei in               den Verträgen deutlich geregelt, was zurückbezahlt wird.               
                 Auch wenn es makaber klinge: «Verbraucher, die zu Hause Angehörige               haben, bei denen unter Umständen schwere Erkrankungen oder                gar Todesfälle zu erwarten sind, können mit der                Reiseabbruchversicherung nichts falsch machen», sagt Hajo                Köster. Grundsätzlich greife die Versicherung immer bei                ungeplant eintretenden Ereignissen.               
                 Der Experte ist überzeugt: Für kurze Pauschalreisen mit                heimatlicher Nähe lohne die Versicherung nicht. «Bei teureren                Reisen, die weit weg gehen und länger dauern, ist die                Reiseabbruchversicherung jedoch sehr zu empfehlen.               
                 Aber aufgepasst: Im Fall von Krieg, Bürgerkrieg oder Unruhen                im Urlaubsland ist der Reiseabbruch nicht versichert. Gleichs                gilt für eine atomare Störung. Bei Naturkatastrophen hingegen                zahlt die Versicherung.               
                                                                                                                                                                                                                                                                    |                                      |                                                                     |                                                                                                                |                                                                   |                                        IHRE RECHTE ALS FLUGGAST                           
                              Gab es technische Defekte am Flugzeug, die unerwartet auftreten,                wollten Fluggesellschaften bislang keine Haftung übernehmen.                Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch                dann Ausgleichszahlungen geleistet werden müssen.                         |                                                                  |                                      |                                                          |                                                                                                                                           |                                                                   |                                                                                                                                                                                                                                  Auslandsreisekrankenversicherung                              
                 Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten sind                sich einig: Wer ins Ausland reist, sollte auf diese Versicherung                nicht verzichten. Im Ernstfall werden ärztliche Behandlungen,                Röntgendiagnostik und Operationen, Arznei- und Heilmittel,                schmerzstillende Zahnbehandlungen, Unterbringungen und Verpflegung                im Krankenhaus, Transporte zum nächsten Krankenhaus oder                Rettungsdienst sowie Überführungen im Todesfall bezahlt. Für privat                Versicherte lohnt sich diese Versicherung, wenn die eigene Kasse                keine Rücktransporte ins Heimatland bezahlt.               
                 Schließen Verbraucher die Auslandsreisekrankenversicherung ab,                sollten sie darauf achten, dass die Versicherer nicht nur für                «unvorhergesehen, nicht absehbare oder akute» zahlen, warnt der                BdV. Schließt die Police vorhersehbare Erkrankungen aus, sollten                sich Urlauber vorab genau informieren, was der Versicherer damit                meint. Beispiel: Muss im Urlaub eine Krankheit behandelt werden,                die ärztlich bereits vor der Reise festgestellt wurde, könnte                der Versicherer die Kostenübernahme verweigern.               
                 Laut BdV kostet eine gute Krankenversicherung fürs Ausland                zwischen acht und zwölf Euro pro Jahr. Familien sollten                sich bei Jahresverträgen auf 15 bis 22 Euro einstellen.                Allerdings gelte der Versicherungsschutz nur für Reisen,                die nicht länger als sechs Wochen dauern.               
                                                                                                                 Anzeige                                                                                               
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                 Ob nun Verkehrsschutz, die spezielle Haftpflichtversicherung                für die Reise oder eine Notrufversicherung - auf solche               Sonderlinge der Versicherungswelt können Urlauber getrost                verzichten. In der Regel sind deren Leistungen durch gängige                Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung gedeckt.               
                 Wer mit dem Mitwagen reist, sollte vor der Reise prüfen, ob                die eigene Kfz-Haftpflicht die sogenannte Mallorca-Police umfasst.                Denn in Ländern wie Griechenland und Spanien fallen                Versicherungsleistungen oft so niedrig aus, dass Urlauber                mögliche Schäden aus eigener Tasche zahlen müssten.               
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        |                                      |                                                                     |                                                                       |                                        Fotostrecke: Das sind Ihre Rechte                          
                                                        |                                      |                                                                                                                                    |                                                                                                                    |                                                                                                            |                                      |                                                                               |    
   
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