|  | | | Gut abgesichert in den Urlaub | | | | Von news.de-Redakteurin Mandy Hannemann
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Risikofreudig sind die Deutschen bei ihren Reisen selten. Sie sichern sich gegen alle Eventualitäten ab. Dabei sind einige Versicherungen unnötig. News.de weiß, welche Sie wirklich brauchen.
Zahlreiche Urlaubsanbieter haben für Reisende Rundum-Sorglospakete im Angebot - mit Gepäckversicherung, Reiserücktritt und manchmal sogar der Urlaubshaftpflichtversicherung. Andere finanzielle Schutzmaßnahmen sind etwa bei der eigenen Krankenkasse zu haben. Wer all das bucht, muss neben dem Reisepreis mit Zusatzkosten von bis zu 200 Euro rechnen.
Einen Teil dieses Geldes können Urlauber jedoch getrost in Souvenirs oder ein leckeres Abendessen investieren. Alles Wichtige zur Gepäckversicherung, zur Auslandreisekrankenversicherung, zu Reiserücktritt- und Reiseabbruch sowie Haftpflicht und Co. lesen Sie auf den nächsten Seiten.
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Gepäckversicherung
Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentralen sind sich einig: Diese Versicherung bietet für viel Geld wenig Schutz. Werden Koffer geklaut, argumentieren die Versicherer oft, der Urlauber habe grob fahrlässig gehandelt. Denn seine Pflicht ist es, das Gepäck gut im Auge zu behalten. Laut BdV bedeutet das, Koffer nicht neben sich, sondern zwischen die Beine zu stellen, in südlichen Ländern keinen Schmuck zu tragen oder Kameras über die Schulter zu hängen.
Jeder Schaden im Ausland muss sofort der Polizei gemeldet werden. Sonst plädieren die Versicherungen bei Diebstahl auf Mitschuld. Die Folge laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Es gibt weniger oder gar kein Geld.
| Anzeige | «Diese kaum wichtige Versicherung ist deutlich teurer als zum Beispiel die ganz wichtige Auslandsreisekrankenversicherung. Für die 14-tägige Reise können pro Person bei einer Versicherungssumme von 2000 Euro etwa 40 Euro Kosten entstehen, aber es geht auch teurer», sagt Andrea Heyer, Referatsleiterin Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Sachsen
In der Regel werden Einbrüche und Diebstähle an Urlaubsorten innerhalb Europas von der Hausratversicherung übernommen. Allerdings nur, wenn des Hotelzimmer aufgebrochen wurde. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden von bis zu zehn Prozent des versicherten Hausrates, maximal aber 10.000 Euro.
«Gute Versicherungsgesellschaften übernehmen den Schaden auch bei Schiffsreisen, wenn die Kabinentür aufgebrochen wurde. Das gilt jedoch nicht für alle. Der Urlauber muss sich deshalb genau seine Hausratversicherung anschauen», warnt Hajo Köster, Justiziar des BdV.
| | | | | IHRE RECHTE ALS FLUGGAST
Im Koffer sind alle wichtigen Dinge. Dumm nur, wenn das Gepäckstück Schaden nimmt oder gar nicht erst ankommt. Abhängig vom Schaden können bis zu 1000 Euro Entschädigung pro Passagier verlangt werden. Taucht der Koffer überhaupt nicht auf, sind ebenfalls bis zu 1000 Euro fällig. Vorausgesetzt das Transportunternehmen hat den Verlust anerkannt oder das Gepäckt ist 21 Tage, nachdem es hätte eintreffen müssen, noch immer nicht am Ziel. | | | | | | Reiserücktrittsversicherung
Deren Schutz greift, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann und storniert wird. Zu den anerkannten Rücktrittsgründen zählt laut BdV, wenn Versicherte oder Angehörige einen schweren Unfall haben oder unerwartet krank werden, wenn Schwangerschaften die Reise verhindern sowie ein Angehöriger oder Mitreisender stirbt.
Treten Krankheiten auf, die vorhersehbar sind, zahlt der Versicherer nicht. Dazu gehört auch ein bekannter Bandscheibenvorfall, hat das Amtsgericht München (Az. 242 C 29669/09) entschieden. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer dem Reisenden plötzlich eine Urlaubssperre erteilt. Einige Versicherer sind kulant, wenn der Versicherte vor der Reise seinen Job verliert oder nach einer Arbeitslosigkeit wieder einen gefunden hat und deshalb keinen Urlaub beanspruchen kann.
Andrea Heyer macht zudem deutlich: «Wer mit dem Auto in die eigene Ferienwohnung reisen will, bleibt ohne Versicherungsschutz, da eigene Leistungen natürlich nicht versicherbar sind. Ansonsten gilt der Versicherungsschutz auch bei Individualreisen.»
«Grundsätzlich kann diese Versicherung sowohl im Inland als auch im Ausland lohnen», sagt Elke Weidenbach, Referentin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. «Doch die Versicherung greift nur, wenn die Reise vor Antritt stoniert wird.» Sobald das Gepäck am Flughafen aufgegeben ist, gilt die Rücktrittsversicherung nicht mehr. Die Verbraucherschützerin rät deshalb, die Reiserücktrittsversicherung in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung zu buchen.
Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung sind abhängig vom Reisepreis. Zwei Beispiele des BdV: Bei einem Reisepreis von 1500 Euro betragen die Versicherungskosten zwischen 30 und 60 Euro. Bei 3000 Euro muss der Urlauber mit 50 bis 120 Euro rechnen.
| | | | | IHRE RECHTE ALS FLUGGAST
Das Schlimmste am Fliegen ist die Warterei. Vor allem wenn der Urlaubsflieger nicht zum geplanten Zeitpunkt abhebt. In solchen Fällen sind die Airlines verpflichtet, die Passagiere zu verpflegen, ihnen zwei Telefongespräche zu ermöglichen und notfalls auch eine Unterkunft bereitzustellen. Dies gilt für Flüge bis zu 1500 Kilometer ab zwei Stunden Verspätung, bei Flügen zwischen 1500 und 3000 Kilometer ab drei Stunden Verspätung und für Flüge von mehr als 3500 Kilometer aber vier Stunden Wartezeit. | | | | | | Reiseabbruchversicherung
Wer seine Reise abbrechen muss, weil Angehörige einen schweren Unfall hatten oder verstorben sind, kann mit dieser Versicherung einen Teil seines Geldes zurückbekommen. Das gelte sogar, wenn Reisende Schäden an einer eigenen Prothese feststellen, macht Hajo Köster deutlich. Die Erstattung gilt für alle noch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.
«Die Kosten für die Reiseabbruchversicherung betragen bei einer Reise im Wert von 1000 Euro rund 30 Euro», sagt Köster.
Erstattet werden die Kosten für einen zusätzlichen Rückflug, da der eigentlich gebuchte bei Reiseabbruch nicht in Anspruch genommen wird. Zurück erhält der Urlauber zudem anteilig die Kosten für den Teil der Reise, der nicht genutzt wurde. «Wer 14 Tage Urlaub gebucht hat, aber nur sechs davon erlebt, dem werden die Kosten der übrigen Tage abzüglich An- und Abreisetag erstattet», erläutert der BdV-Experte. In der Regel sei in den Verträgen deutlich geregelt, was zurückbezahlt wird.
Auch wenn es makaber klinge: «Verbraucher, die zu Hause Angehörige haben, bei denen unter Umständen schwere Erkrankungen oder gar Todesfälle zu erwarten sind, können mit der Reiseabbruchversicherung nichts falsch machen», sagt Hajo Köster. Grundsätzlich greife die Versicherung immer bei ungeplant eintretenden Ereignissen.
Der Experte ist überzeugt: Für kurze Pauschalreisen mit heimatlicher Nähe lohne die Versicherung nicht. «Bei teureren Reisen, die weit weg gehen und länger dauern, ist die Reiseabbruchversicherung jedoch sehr zu empfehlen.
Aber aufgepasst: Im Fall von Krieg, Bürgerkrieg oder Unruhen im Urlaubsland ist der Reiseabbruch nicht versichert. Gleichs gilt für eine atomare Störung. Bei Naturkatastrophen hingegen zahlt die Versicherung.
| | | | | IHRE RECHTE ALS FLUGGAST
Gab es technische Defekte am Flugzeug, die unerwartet auftreten, wollten Fluggesellschaften bislang keine Haftung übernehmen. Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch dann Ausgleichszahlungen geleistet werden müssen. | | | | | | Auslandsreisekrankenversicherung
Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten sind sich einig: Wer ins Ausland reist, sollte auf diese Versicherung nicht verzichten. Im Ernstfall werden ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen, Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen, Unterbringungen und Verpflegung im Krankenhaus, Transporte zum nächsten Krankenhaus oder Rettungsdienst sowie Überführungen im Todesfall bezahlt. Für privat Versicherte lohnt sich diese Versicherung, wenn die eigene Kasse keine Rücktransporte ins Heimatland bezahlt.
Schließen Verbraucher die Auslandsreisekrankenversicherung ab, sollten sie darauf achten, dass die Versicherer nicht nur für «unvorhergesehen, nicht absehbare oder akute» zahlen, warnt der BdV. Schließt die Police vorhersehbare Erkrankungen aus, sollten sich Urlauber vorab genau informieren, was der Versicherer damit meint. Beispiel: Muss im Urlaub eine Krankheit behandelt werden, die ärztlich bereits vor der Reise festgestellt wurde, könnte der Versicherer die Kostenübernahme verweigern.
Laut BdV kostet eine gute Krankenversicherung fürs Ausland zwischen acht und zwölf Euro pro Jahr. Familien sollten sich bei Jahresverträgen auf 15 bis 22 Euro einstellen. Allerdings gelte der Versicherungsschutz nur für Reisen, die nicht länger als sechs Wochen dauern.
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Urlaubshaftpflicht, Urlaubsrechtschutz und Co
Ob nun Verkehrsschutz, die spezielle Haftpflichtversicherung für die Reise oder eine Notrufversicherung - auf solche Sonderlinge der Versicherungswelt können Urlauber getrost verzichten. In der Regel sind deren Leistungen durch gängige Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung gedeckt.
Wer mit dem Mitwagen reist, sollte vor der Reise prüfen, ob die eigene Kfz-Haftpflicht die sogenannte Mallorca-Police umfasst. Denn in Ländern wie Griechenland und Spanien fallen Versicherungsleistungen oft so niedrig aus, dass Urlauber mögliche Schäden aus eigener Tasche zahlen müssten.
| | | | Fotostrecke: Das sind Ihre Rechte
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