


- Nachrichten vom 07.09.2011
Bundesverfassungsgericht: Euro-Hilfen rechtens – mehr Rechte für Bundestag
Mittwoch, 07.09.2011, 10:15Das Bundesverfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm und die Griechenland-Hilfen für rechtmäßig erklärt. Die Richter machten allerdings Einschränkungen: Der Bundestag muss bei künftigen Rettungsaktionen mehr mitbestimmen dürfen.
Die deutsche Beteiligung an den Milliardenhilfen für Griechenland und dem Euro-Rettungsschirm ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dieses Urteil verkündete am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das damit Klagen einer Gruppe von Professoren sowie des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler abwies. Zugleich ordneten die Verfassungshüter aber an, dass dem Bundestag bei künftigen Rettungsaktionen mehr Mitspracherechte eingeräumt werden müssen.
Der Bundestag hat wegen des Karlsruher Urteils zum Euro-Rettungsschirm und den Griechenland-Hilfen seine Tagesordnung geändert. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) teilte am Dienstag mit, dass der eigentlich für 9.00 Uhr geplante Beginn der Generaldebatte über den Etat der Kanzlerin und des Bundeskanzleramtes auf 10.30 Uhr verschoben worden sei. Mit der Terminverschiebung soll es ermöglicht werden, dass sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Generaldebatte aktuell zum Karlsruher Urteil äußern kann. Lammert selbst will gegen Mittag zu den Konsequenzen aus dem Urteil Stellung beziehen.
Der Bundestag hat wegen des Karlsruher Urteils zum Euro-Rettungsschirm und den Griechenland-Hilfen seine Tagesordnung geändert. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) teilte am Dienstag mit, dass der eigentlich für 9.00 Uhr geplante Beginn der Generaldebatte über den Etat der Kanzlerin und des Bundeskanzleramtes auf 10.30 Uhr verschoben worden sei. Mit der Terminverschiebung soll es ermöglicht werden, dass sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Generaldebatte aktuell zum Karlsruher Urteil äußern kann. Lammert selbst will gegen Mittag zu den Konsequenzen aus dem Urteil Stellung beziehen.
Enttäuschte Hoffnung
Einer der Kläger, der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, hatte vor dem Urteil gute Chancen für seine Verfassungsbeschwerde gegen den Euro-Rettungsschirm gesehen. Statt Griechenland weiter mit Hilfspaketen zu unterstützen, sprach sich Gauweiler für einen klaren Schnitt aus. „Mir ist ein Schrecken mit Ende lieber als ein Schrecken ohne Ende", sagte Gauweiler der „Leipziger Volkszeitung". Staatspleiten habe es in den vergangenen Jahren immer wieder gegeben. „Staaten wie Argentinien, Russland oder die Türkei konnten wieder gesunden, weil sie mit Hilfe des Internationalen Währungsfonds einen klaren Schnitt gezogen und sich zu einer Umschuldung durchgerungen haben." scb/dapd/AFP
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