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12.04.2012, 10:17 Klage eines Leipzigers abgewiesen Menschenrechtsgericht billigt deutsches Inzestverbot für Geschwister Das deutsche Inzestverbot für Geschwister stellt keinen Verstoß gegen das Grundrecht auf den Schutz des Familienlebens dar. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Straßburger Richter wiesen damit die Klage eines 36 Jahre alten Mannes aus Leipzig ab, der in Deutschland wegen sexueller Beziehungen mit seiner leiblichen Schwester verurteilt worden war. Mehr in Kürze auf FOCUS Online. cp/AFP Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Sie möchten diesen kostenlosen Newsletter abbestellen? Verantwortlich für diesen Newsletter: TOMORROW FOCUS Media GmbHFOCUS Online Neumarkter Str. 61 D-81673 München Tel. 089/92 50 - 3895 Fax 089/92 50 - 1389 E-Mail: redaktion@focus.de Geschäftsführer: Oliver Eckert, Martin Lütgenau Amtsgericht München HRB 131 471 Ust.Nr.: DE 812 997 743 Verantwortlich i. S. v. § 55 Abs. 2 RStV: Oliver Eckert, Martin Lütgenau Neumarkter Str. 61 D-81673 München |

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