Donnerstag, 12. April 2012

"Menschenrechtsgericht billigt deutsches Inzestverbot für Geschwister"

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12.04.2012, 10:17
Klage eines Leipzigers abgewiesen
Menschenrechtsgericht billigt deutsches Inzestverbot für Geschwister
Das deutsche Inzestverbot für Geschwister stellt keinen Verstoß gegen das Grundrecht auf den Schutz des Familienlebens dar. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Die Straßburger Richter wiesen damit die Klage eines 36 Jahre alten Mannes aus Leipzig ab, der in Deutschland wegen sexueller Beziehungen mit seiner leiblichen Schwester verurteilt worden war.

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cp/AFP
 
 
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