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09.11.2011, 10:08 Bundesverfassungsgericht Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen ist verfassungswidrig Die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen ist verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Europawahl von 2009 muss deshalb aber nicht wiederholt werden, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Demnach verstößt die Sperrklausel gegen die Chancengleichheit der Parteien. (Az: 2 BvC 4/10 u.a.). hei/AFP Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Sie möchten diesen kostenlosen Newsletter abbestellen? Verantwortlich für diesen Newsletter: TOMORROW FOCUS Media GmbHFOCUS Online Neumarkter Str. 61 D-81673 München Tel. 089/92 50 - 3895 Fax 089/92 50 - 1389 E-Mail: redaktion@focus.de Geschäftsführer: Oliver Eckert, Martin Lütgenau Amtsgericht München HRB 131 471 Ust.Nr.: DE 812 997 743 Verantwortlich i. S. v. § 55 Abs. 2 RStV: Oliver Eckert, Martin Lütgenau Neumarkter Str. 61 D-81673 München |

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