Mittwoch, 9. November 2011

"Verfassungsgericht: Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahl ist verfassungswidrig"

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09.11.2011, 10:08
Bundesverfassungsgericht
Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen ist verfassungswidrig
Die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen ist verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Die Europawahl von 2009 muss deshalb aber nicht wiederholt werden, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Demnach verstößt die Sperrklausel gegen die Chancengleichheit der Parteien. (Az: 2 BvC 4/10 u.a.).
hei/AFP
 
 
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