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21.06.2012, 13:28 Verfassungsrichter wollen Gauck um Aufschub bitten Rettungsschirm ESM kann womöglich nicht rechtzeitig starten Der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM kann möglicherweise nicht rechtzeitig zum 1. Juli in Kraft treten. Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts sagte, das Gericht werde Bundespräsident Gauck im Fall der erwarteten Verfassungsklagen bitten, das Gesetz vorerst nicht zu unterschreiben, bis der Zweite Senat es geprüft habe. Das Gericht benötige Zeit, um das umfangreiche Material zu prüfen. „Wir gehen davon aus, dass der Bundespräsident wie in der Vergangenheit auch dieser Bitte nachkommen wird und das Gericht so genügend Zeit zur Prüfung hat", sagte die Sprecherin. Gegen das Gesetz über den dauerhaften Euro-Rettungsschirm haben die Linkspartei sowie weitere Abgeordnete Klagen angekündigt. Es soll am 29. Juni im Bundestag verabschiedet werden. Mehr in Kürze auf FOCUS Online. cp/Reuters Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Sie möchten diesen kostenlosen Newsletter abbestellen? Verantwortlich für diesen Newsletter: TOMORROW FOCUS Media GmbHFOCUS Online Neumarkter Str. 61 D-81673 München Tel. 089/92 50 - 3895 Fax 089/92 50 - 1389 E-Mail: redaktion@focus.de Geschäftsführer: Oliver Eckert, Martin Lütgenau Amtsgericht München HRB 131 471 Ust.Nr.: DE 812 997 743 Verantwortlich i. S. v. § 55 Abs. 2 RStV: Oliver Eckert, Martin Lütgenau Neumarkter Str. 61 D-81673 München |

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