Donnerstag, 21. Juni 2012

Rettungsschirm ESM kann womöglich nicht rechtzeitig starten

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21.06.2012, 13:28
Verfassungsrichter wollen Gauck um Aufschub bitten
Rettungsschirm ESM kann womöglich nicht rechtzeitig starten
Der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM kann möglicherweise nicht rechtzeitig zum 1. Juli in Kraft treten. Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts sagte, das Gericht werde Bundespräsident Gauck im Fall der erwarteten Verfassungsklagen bitten, das Gesetz vorerst nicht zu unterschreiben, bis der Zweite Senat es geprüft habe.
Das Gericht benötige Zeit, um das umfangreiche Material zu prüfen. „Wir gehen davon aus, dass der Bundespräsident wie in der Vergangenheit auch dieser Bitte nachkommen wird und das Gericht so genügend Zeit zur Prüfung hat", sagte die Sprecherin.

Gegen das Gesetz über den dauerhaften Euro-Rettungsschirm haben die Linkspartei sowie weitere Abgeordnete Klagen angekündigt. Es soll am 29. Juni im Bundestag verabschiedet werden.

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cp/Reuters
 
 
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