Mittwoch, 25. Juli 2012

Reform des Bundestagswahlrechts ist verfassungswidrig

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25.07.2012, 10:07
Verfassungsgericht urteilt
Reform des Bundestagswahlrechts ist verfassungswidrig
Das Bundestagswahlrecht ist verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf am Mittwoch die von der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Wahlrechtsreform als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die vom Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien.

Mehr dazu in Kürze auf FOCUS Online
ps/AFP/Reuters
 
 
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