Freitag, 1. März 2013

+++ Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht für Presseverlage +++

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  EILMELDUNG   1.03.2013, 11:14
Urheberrecht im Internet
Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Die Leistungen von Presseverlagen in Deutschland werden künftig durch das Urheberrecht geschützt. Das beschloss der Bundestag am Freitag mit der Mehrheit der schwarz-gelben Koalition.
Demnach müssen Internet-Suchmaschinen und automatische Nachrichtensammler künftig Lizenzgebühren an Presseverlage bezahlen, wenn sie Teile von Pressetexten auf ihren Seiten verwenden. Bislang hatte das Urheberrechtsgesetz nur die Leistungen der eigentlichen Urheber, also der Journalisten, Fotografen und Grafiker, geschützt.

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