Freitag, 3. Februar 2012

Italien darf Deutschland nicht zu Entschädigungen für Nazi-Opfer zwingen

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03.02.2012, 11:33
Internationaler Gerichtshof
Italien darf Deutschland nicht zu Entschädigungen für Nazi-Opfer zwingen
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat im Streit um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen zugunsten Deutschlands geurteilt.
Italienische Gerichte hätten die deutsche Staatenimmunität nicht anerkannt und seien damit ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen, heißt es in der Urteilsbegründung, die Richter Hisashi Owada am Freitag in Den Haag vortrug. Die Bundesregierung hatte den IGH Ende 2008 angerufen, um prüfen zu lassen, ob die in Italien gefällten Urteile zu Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen mit dem Völkerrecht vereinbar sind.
sk/AFP
 
 
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