BverfG-Urteil: Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat alle bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für
verfassungswidrig erklärt. Extrem gefährliche Straftäter dürfen aber zum Schutz der Bevölkerung bis zu einer Neuregelung im Juni 2013 weiter eingesperrt bleiben.
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