Mittwoch, 4. Mai 2011

Karlsruhe kippt Regelungen zu Sicherungsverwahrung

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04.05.2011, 10:20
Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe kippt Regelungen zu Sicherungsverwahrung
Das Bundesverfassungsgericht hat alle bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Zum Schutz der Bevölkerung dürfen extrem gefährliche Straftäter aber bis zu einer Neuregelung weiter eingesperrt bleiben.
In sogenannten Altfällen muss die besondere Gefährlichkeit der Betroffenen bis Jahresende geprüft werden, entschied das Gericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.
jba/AFP
 
 
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