Freitag, 24. Februar 2012

Herausgabe von Daten an Behörden verfassungswidrig

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24.02.2012, 09:48
Bundesverfassungsgericht
Herausgabe von Daten an Behörden verfassungswidrig
Die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig.
Das enschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Regeln verletzten zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Az.: 1 BvR 1299/05).
sk/dpa
 
 
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